Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Birgit Pecher: Steuerberaterin in Wien 22, Kagran und Umgebung

Personalverrechnung:

  • monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung (inkl. Abrechnung von Sonderzahlungen, Prämien, Urlaubsersatzleistungen,...)
  • Vorberechnung der zu erwartenden Personalkosten und Einstufung in den Kollektivvertrag
  • Vorbereitung eines Dienstzettels/Dienstvertrages hinsichtlich abgabenrechtlicher Beratung (muss jedoch von Ihnen mit Rechtsanwalt oder WKO abgestimmt werden!)
  • Auskünfte zu den Kollektivverträgen
  • Erstellung An- und Ab-, sowie Änderungsmeldungen bei der zuständigen Gebietskrankenkasse
  • Registrierung Ihres Unternehmens bei Ämtern & Behörden, wenn Sie Ihren ersten Dienstnehmer beschäftigen wollen
  • jährliche Meldungen an Ämter & Behörden
  • Führung von Urlaubslisten und Krankenständen
  • Berechnung Entgeltfortzahlung in Krankheitsfällen
  • Korrespondenz mit den Behörden, wie z.B. Finanzamt, Gebietskrankenkassen, Vorsorgekassen, Wirtschaftskammer, etc.
  • Betreuung von Lohnsteuer-, Stadtkassen- oder GPLA- Prüfungen
  • Ausfüllen von Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Wochengeld und Krankenstand inkl. Beantragung der AUVA-Vergütung
  • sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Beratung hinsichtlich der Abgaben - eine arbeitsrechtliche Beratung ist jedenfalls bei einem Rechtsanwalt/der WKO iZm Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (ASVG), MSchG und BMSVG, AngG und AGBG, etc. einzuholen
  • Hilfestellung bei Fragen und Abrechnungen zu Mutterschutz- und Karenzbestimmungen (unbezahlter Urlaub, Mutter- und Vaterschaftskarenz, Bildungskarenz)

Ihre Steuerberaterin in Wien 22, Birgit Pecher

Steuer Tipps für September

Wird das Jahr nicht ganz so gut wie erwartet?

War das aktuelle Geschäftsjahr schlechter als erwartet? Bis zum 30.9. haben Sie noch Zeit, einen Antrag auf Herabsetzung der heurigen Vorauszahlungen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) zu stellen. Danach gibt es nur noch die Möglichkeit, die Vorauszahlung (fällig am 15.11.) zu stunden (es fallen allerdings Stundungszinsen an) bis  das Jahr veranlagt ist und dadurch zu hoch festgesetzte Vorauszahlungen durch die Veranlagung gutgeschrieben werden.

Nachzahlungen für das Vorjahr bis 30.9. unter Angabe der Abgabenart ans Finanzamtskonto leisten!

Denn: ab dem 1.10. zahlen Sie für Nachzahlungen betreffend der Einkommen- und Körperschafsteuer des vorangegangenen Jahres Anspruchszinsen (sofern diese über € 50 betragen).

Das heißt wenn Sie mit einer hohen Nachzahlung rechnen bzw. diese bereits kennen, können Sie Anspruchszinsen vermeiden (sind steuerlich nicht abzugsfähig), indem Sie mit Verrechnungsweisung (Angabe z.B. "EST/KÖST 1-12/ 2021") auf Ihr Abgabenkonto überweisen.

Neu ist ab der Veranlagung 2022, dass auch bei der Umsatzsteuerjahreserklärung ab 1.10.2023 bei einer Nachforderung Zinsen anfallen. Wobei dies auch unter dem Aspekt des Finanzstrafrechts genauer anschauen müsste, woher eine Nachzahlung kommt!

Ihre Steuerberaterin Birgit Pecher (BP Steuerberatung Wien22 e.U.)

Offene Stellen

Gesucht: (Bilanz-)Buchhalter und kollegiale Steuerberater-Zusammenarbeit für einzelne Fachfragen

Bilanzbuchhalter: ich suche eine engagierte langfristige Unterstützung im Ausmaß von ca. 10 Stunden pro Monat - nur mit IGEL-Kenntnissen!!! Vor allem für den Zeitraum Jänner bis Mai mit fixer planbarer Zeiteinteilung für Abschlussarbeiten!

Steuerberater: ich suche Kollegen, welche mir mit Rat & Tipps, v.a. iZm GmbHs bei Fachfragen zur Seite stehen können.

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