Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Birgit Pecher: Steuerberaterin in Wien 22, Kagran und Umgebung

Meine Steuerberatungs Tätigkeitsschwerpunkte

Aus den umfassenden Schwerpunkten meiner Tätigkeit werden wir auch speziell für Sie die richtige steuerliche Betreuung finden:

  • Selbständige Tätigkeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Freie Dienstnehmer
  • Werkvertragsnehmer
  • Geschäftsführer
  • Einzelunternehmen EPUs und KMUs
  • ...und auch für kleine Fische finden wir einen Steuerschutzhafen

Freiberufler oder Gewerbetreibender

Egal, ob Sie einen freien Beruf ausüben und durch eine eigene Kammer (Ärztekammer, Anwaltskammer, etc.) vertreten werden oder als freier bzw. gebundener Gewerbebetrieb Mitglied der Wirtschaftskammer sind - Sie sind bei mir gut aufgehoben!

Alle Berufsgruppen sind willkommen...

Alle Berufsgruppen, seien es Techniker, Handels- oder Produktionsunternehmen, Künstler,  Grafiker, Ärzte, Anwälte, Architekten und Ziviltechniker, Friseure, Physio- und Psychotherapeuten, Coaches, Werbeagenturen, Sportler, Vertreter, EDV-Dienstleister, u.v.m. sind herzlich willkommen!

Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass ich keine Betriebe aus der Gastronomie, Taxi oder der klassischen Baubranche aufnehme.

Ihre Steuerberaterin in Wien 22, Birgit Pecher

Steuer Tipps für Oktober

Vorsicht: Anspruchszinsen!

Ab dem 1.10. zahlen Sie für Nachzahlungen betreffend der Einkommen- und Körperschafsteuer des vorangegangenen Jahres Anspruchszinsen (sofern diese über € 50 betragen).

Das heißt wenn Sie mit einer hohen Nachzahlung rechnen bzw. diese bereits kennen, können Sie Anspruchszinsen vermeiden (sind steuerlich nicht abzugsfähig), indem Sie mit Verrechnungsweisung (Angabe z.B. "EST/KÖST 1-12/ 2021") auf Ihr Abgabenkonto überweisen.

Neu ist ab der Veranlagung 2022, dass auch bei der Umsatzsteuerjahreserklärung ab 1.10.2023 bei einer Nachforderung Zinsen anfallen. Wobei dies auch unter dem Aspekt des Finanzstrafrechts genauer anschauen müsste, woher eine Nachzahlung kommt!

Ich berate Sie dazu gerne...

Noch immer Kleinunternehmer bzw. Umsätze unter € 42.000 brutto?

Umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer, die sich mit ihrem Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze bewegen, sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto € 35.000im laufenden Jahr noch überschreiten werden. In diesem Fall müssten bei Leistungen an Unternehmer allenfalls noch im aktuellen Jahr korrigierte Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt werden. Es wird dabei auf den Leistungszeitraum abgestellt UND eine fiktive Umsatzsteuer von z.B. 20% unterstellt. Werte bis inkl. 31.12.2019 waren netto € 30.000, d.h. € 33.000/ € 36.000).

 

 Ihre Steuerberaterin Birgit Pecher (BP Steuerberatung Wien22 e.U.)

Offene Stellen

Gesucht: (Bilanz-)Buchhalter und kollegiale Steuerberater-Zusammenarbeit für einzelne Fachfragen

Bilanzbuchhalter: ich suche eine engagierte langfristige Unterstützung im Ausmaß von ca. 10 Stunden pro Monat - nur mit IGEL-Kenntnissen!!! Vor allem für den Zeitraum Jänner bis Mai mit fixer planbarer Zeiteinteilung für Abschlussarbeiten!

Steuerberater: ich suche Kollegen, welche mir mit Rat & Tipps, v.a. iZm GmbHs bei Fachfragen zur Seite stehen können.

Interesse?
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