Termin: Steuer Vorauszahlung
15.8. Fälligkeit der Einkommensteuer- und
Körperschafsteuervorauszahlung (ein Viertel vom Jahresbetrag der
Vorauszahlungen).
Ratenzahlung / Stundung
Wenn Sie diese nicht mittels Einmalzahlung begleichen können,
müssen Sie rechtzeitig (d.h. spätestens am Fälligkeitstag) ein
Ansuchen auf Zahlungserleichterung (Ratenzahlung oder Stundung)
beim Finanzamt einreichen! Ich helfe Ihnen gerne dabei!
Zu hoch eingestuft?
Ab dem Veranlagungsjahr 2014 müssen Verluste aus den letzten 3
Jahren bei Einkommensteuerpflichtigen (nicht GmbHs, da
Körperschaftssteuerpflicht, hier bleibt die 75%-Grenze aufrecht!) -
anstatt wie bisher mit 75% - mit 100% gegenverrechnet werden! Daher
kann es unter Umständen zu einer geringeren
Einkommensteuervorauszahlung für das jeweilige Jahr führen, als
ursprünglich an Vorauszahlungen für dieses Jahr vom Finanzamt
festgesetzt wurde! Anpassungen für das aktuelle Jahr können nur bis
30.9. beantragt werden! Sonst muss man stunden oder vorauszahlen
und mit einer Gutschrift bis zur Veranlagung der Erklärung
warten.
Falls Sie der Meinung sind, zu hoch eingestuft zu sein: gerne
erstellen wir gemeinsam eine Prognose für heuer und passen die
Vorauszahlungen an die geplanten Gewinne an.
Ihre Steuerberaterin Birgit
Pecher (BP Steuerberatung Wien22 e.U.)
Gesucht: (Bilanz-)Buchhalter und kollegiale
Steuerberater-Zusammenarbeit für einzelne Fachfragen
Bilanzbuchhalter: ich suche eine engagierte
langfristige Unterstützung im Ausmaß von ca. 10 Stunden pro Monat -
nur mit IGEL-Kenntnissen!!! Vor allem für den Zeitraum
Jänner bis Mai mit fixer planbarer Zeiteinteilung für
Abschlussarbeiten!
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Tipps, v.a. iZm GmbHs bei Fachfragen zur Seite stehen können.
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