Halb-Jahres-Status
Erstellen Sie einen "Halb-Jahres-Status", um den heurigen
Geschäftsverlauf Revue passieren zu lassen und die Entwicklung zum
Vorjahr bzw. zu den Planzahlen anschaubar darzustellen.
Ferialjobs
Zuverdienst für Kinder - siehe FAQs für Details!
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Wenn Sie eine größere Investition (Ausnahme z.B. Fahrzeuge,
Lizenzen...) wie Computer, Drucker, Büromöbel über € 400,- (bis
inkl. 2019; € 800,-- ab 2020, ab 2022: € 1.000,--) netto (wenn Sie
vorsteuerabzugsberechtigt sind) bzw. € 400,-/€ 800,--/€ 1.000,--
brutto (wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind) tätigen
wollen, tätigen Sie diese noch vor dem 30.6. (Valutadatum): denn
dann gibt es die "Ganz-Jahres-Abschreibung" für das gesamte Jahr
und reduziert Ihren Gewinn. Bei einem Kauf ab 1.7. gibt es für das
Anschaffungsjahr nur die halbe "Jahres-Abschreibung". Die andere
"Hälfte" verlieren Sie nicht! Sie wird aber erst am Ende der
steuerlichen Nutzungsdauer als Aufwand gewinnmindernd geltend
gemacht.
Achtung: Sonderzahlungen fällig!
Bei den meisten Kollektivverträgen sind die Sonderzahlungen
("Urlaubsgeld") im Juni fällig, d.h. planen Sie höheren
Liquiditätsbedarf für Gehalts- / Lohnzahlungen mit ein! Ebenso sind
die Abgaben an das Finanzamt / Stadtkasse / ÖGK für den 15.7.
aufgrund der Sonderzahlungen höher!
Ihre Steuerberaterin Birgit
Pecher (BP Steuerberatung Wien22 e.U.)
Gesucht: (Bilanz-)Buchhalter und kollegiale
Steuerberater-Zusammenarbeit für einzelne Fachfragen
Bilanzbuchhalter: ich suche eine engagierte
langfristige Unterstützung im Ausmaß von ca. 10 Stunden pro Monat -
nur mit IGEL-Kenntnissen!!! Vor allem für den Zeitraum
Jänner bis Mai mit fixer planbarer Zeiteinteilung für
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Tipps, v.a. iZm GmbHs bei Fachfragen zur Seite stehen können.
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