Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Birgit Pecher: Steuerberaterin in Wien 22, Kagran und Umgebung

Buchhaltung

  • Belegvorbereitung/-sortierung
  • Verbuchung laufender Geschäftsfälle
    • von extern mittels Remote-Verbindung
    • auf meiner eigenen oder Ihrer bereits vorhandenen Buchhaltungssoftware
  • Übernahme des Zahlungsverkehrs (Überweisungen)
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Doppelte Buchhaltung
  • "Do it yourself" - Buchhaltung: Sie erfassen Ihre Buchhaltung selbst in einer von mir zur Verfügung gestellten Excel-Datei und übermitteln mir die Datei und die Belege zur Kontrolle
  • Monatliche/quartalsweise/jährliche Buchung der Belege
  • Auswertungen (Saldenliste, Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Kostenstellen
  • Erstellen und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellen der Steuererklärungen
  • Erstellen der Gewinnermittlung / des Jahresabschlusses
  • Erstellen des Anlagenverzeichnisses inkl. Verzeichnis für begünstigte Investitionen
  • Beratung und Umsetzung bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Bilanzierung,...)

Ihre Steuerberaterin in Wien 22, Birgit Pecher

Steuer Tipps für August

Termin: Steuer Vorauszahlung

15.8. Fälligkeit der Einkommensteuer- und Körperschafsteuervorauszahlung (ein Viertel vom Jahresbetrag der Vorauszahlungen).

Ratenzahlung / Stundung

Wenn Sie diese nicht mittels Einmalzahlung begleichen können, müssen Sie rechtzeitig (d.h. spätestens am Fälligkeitstag) ein Ansuchen auf Zahlungserleichterung (Ratenzahlung oder Stundung) beim Finanzamt einreichen! Ich helfe Ihnen gerne dabei!

Zu hoch eingestuft?

Ab dem Veranlagungsjahr 2014 müssen Verluste aus den letzten 3 Jahren bei Einkommensteuerpflichtigen (nicht GmbHs, da Körperschaftssteuerpflicht, hier bleibt die 75%-Grenze aufrecht!) - anstatt wie bisher mit 75% - mit 100% gegenverrechnet werden! Daher kann es unter Umständen zu einer geringeren Einkommensteuervorauszahlung für das jeweilige Jahr führen, als ursprünglich an Vorauszahlungen für dieses Jahr vom Finanzamt festgesetzt wurde! Anpassungen für das aktuelle Jahr können nur bis 30.9. beantragt werden! Sonst muss man stunden oder vorauszahlen und mit einer Gutschrift bis zur Veranlagung der Erklärung warten.

Falls Sie der Meinung sind, zu hoch eingestuft zu sein: gerne erstellen wir gemeinsam eine Prognose für heuer und passen die Vorauszahlungen an die geplanten Gewinne an.

Ihre Steuerberaterin Birgit Pecher (BP Steuerberatung Wien22 e.U.)

Offene Stellen

Gesucht: (Bilanz-)Buchhalter und kollegiale Steuerberater-Zusammenarbeit für einzelne Fachfragen

Bilanzbuchhalter: ich suche eine engagierte langfristige Unterstützung im Ausmaß von ca. 10 Stunden pro Monat - nur mit IGEL-Kenntnissen!!! Vor allem für den Zeitraum Jänner bis Mai mit fixer planbarer Zeiteinteilung für Abschlussarbeiten!

Steuerberater: ich suche Kollegen, welche mir mit Rat & Tipps, v.a. iZm GmbHs bei Fachfragen zur Seite stehen können.

Interesse?
Hier finden Sie genauere Infos...