Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Birgit Pecher: Steuerberaterin in Wien 22, Kagran und Umgebung

Abrundende Tätigkeiten, denn "Gefühle sind unser Schlüssel zur Welt"

In diesen Bereichen arbeite ich mit qualifizierten Kollegen zusammen:

  • Coaching
  • Mitarbeiterführung
  • Supervision
  • Systemische Strukturaufstellungen
  • Kommunikation (wie NLP - auch für Mitarbeitergespräche, Hochsensibilität bei Mitarbeitern und einem selbst)
  • Entspannungstechniken (wie Hypnose, autogenes Training, Body Brain Aktivity, …)
  • Homepageerstellung inkl. Online-Werbekampagnen-Beratung
  • Energiearbeit
  • Feng Shui (Einrichtung Büro, Arbeitsplatzgestaltung)
  • Beratung für gesundes Sitzen (ergonomischer Arbeitsplatz)
  • Teambuilding / Integration neuer Mitarbeiter (mit z.B. Canyoning, Klettern, Höhlenklettern, Waldparcours,.. )

Ihre Steuerberaterin in Wien 22, Birgit Pecher

Steuer Tipps für Juni

Halb-Jahres-Status

Erstellen Sie einen "Halb-Jahres-Status", um den heurigen Geschäftsverlauf Revue passieren zu lassen und die Entwicklung zum Vorjahr bzw. zu den Planzahlen anschaubar darzustellen.

Ferialjobs

Zuverdienst für Kinder - siehe FAQs für Details!

Jetzt investieren!

Wenn Sie eine größere Investition (Ausnahme z.B. Fahrzeuge, Lizenzen...) wie Computer, Drucker, Büromöbel über € 400,- (bis inkl. 2019; € 800,-- ab 2020, ab 2022: € 1.000,--) netto (wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind) bzw. € 400,-/€ 800,--/€ 1.000,-- brutto (wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind) tätigen wollen, tätigen Sie diese noch vor dem 30.6. (Valutadatum): denn dann gibt es die "Ganz-Jahres-Abschreibung" für das gesamte Jahr und reduziert Ihren Gewinn. Bei einem Kauf ab 1.7. gibt es für das Anschaffungsjahr nur die halbe "Jahres-Abschreibung". Die andere "Hälfte" verlieren Sie nicht! Sie wird aber erst am Ende der steuerlichen Nutzungsdauer als Aufwand gewinnmindernd geltend gemacht.

Achtung: Sonderzahlungen fällig! 

Bei den meisten Kollektivverträgen sind die Sonderzahlungen ("Urlaubsgeld") im Juni fällig, d.h. planen Sie höheren Liquiditätsbedarf für Gehalts- / Lohnzahlungen mit ein! Ebenso sind die Abgaben an das Finanzamt / Stadtkasse / ÖGK für den 15.7. aufgrund der Sonderzahlungen höher!

Ihre Steuerberaterin Birgit Pecher (BP Steuerberatung Wien22 e.U.)

Offene Stellen

Gesucht: (Bilanz-)Buchhalter und kollegiale Steuerberater-Zusammenarbeit für einzelne Fachfragen

Bilanzbuchhalter: ich suche eine engagierte langfristige Unterstützung im Ausmaß von ca. 10 Stunden pro Monat - nur mit IGEL-Kenntnissen!!! Vor allem für den Zeitraum Jänner bis Mai mit fixer planbarer Zeiteinteilung für Abschlussarbeiten!

Steuerberater: ich suche Kollegen, welche mir mit Rat & Tipps, v.a. iZm GmbHs bei Fachfragen zur Seite stehen können.

Interesse?
Hier finden Sie genauere Infos...