Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Birgit Pecher: Steuerberaterin in Wien 22, Kagran und Umgebung

Covid-19

  • Achtung: persönliche Termine mit mir aktuell NUR mit Mund-Nasen-Schutz (Maske! KEIN Visier)
  • Hände desinfizieren (steht bereit)
  • statt Händeschütteln: ein noch freundlicheres Lächeln als sonst :)
  • Es wird (auch im Winter) gelüftet werden während der Besprechung:
    • da bei mir das Ausziehen der Straßenschuhe notwendig ist, kann ich gerne Hausschuhe anbieten oder selbst welche/dicke Socken mitnehmen!
  • Gegebenfalls kann zusätzlich eine Plexiglas-Trennwand aufgestellt werden!
  • Sollten Sie mit Begleitung (zweiter Erwachsener/Kinder) kommen: bitte VORAB mit mir abklären!
  • Bei Husten/Schnupfen oder (leichtem) Fieber bitte absagen!
  • benutzte Taschentücher bitte in dem großen schwarzen Mistkübel im Vorgarten entsorgen (neben Gehsteig; das vor der Eingangstüre ist ein Briefkasten - kein Mistkübel ;)) ODER im WC runterspülen!

 

  • Für aktuelle steuerliche Informationen, Förderungen, Verordnungen etc: siehe Newsletter

 

 

  • nachfolgend Auszüge aus den Postern/Unterlagen der AUVA zu Hygiene- und Verhaltensregeln bzw. das richtige Tragen der MNS:
  • Hygiene
  • MNS

Ihre Steuerberaterin in Wien 22, Birgit Pecher

Steuer Tipps für September

Wird das Jahr nicht ganz so gut wie erwartet?

War das aktuelle Geschäftsjahr schlechter als erwartet? Bis zum 30.9. haben Sie noch Zeit, einen Antrag auf Herabsetzung der heurigen Vorauszahlungen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) zu stellen. Danach gibt es nur noch die Möglichkeit, die Vorauszahlung (fällig am 15.11.) zu stunden (es fallen allerdings Stundungszinsen an) bis  das Jahr veranlagt ist und dadurch zu hoch festgesetzte Vorauszahlungen durch die Veranlagung gutgeschrieben werden.

Nachzahlungen für das Vorjahr bis 30.9. unter Angabe der Abgabenart ans Finanzamtskonto leisten!

Denn: ab dem 1.10. zahlen Sie für Nachzahlungen betreffend der Einkommen- und Körperschafsteuer des vorangegangenen Jahres Anspruchszinsen (sofern diese über € 50 betragen).

Das heißt wenn Sie mit einer hohen Nachzahlung rechnen bzw. diese bereits kennen, können Sie Anspruchszinsen vermeiden (sind steuerlich nicht abzugsfähig), indem Sie mit Verrechnungsweisung (Angabe z.B. "EST/KÖST 1-12/ 2021") auf Ihr Abgabenkonto überweisen.

Neu ist ab der Veranlagung 2022, dass auch bei der Umsatzsteuerjahreserklärung ab 1.10.2023 bei einer Nachforderung Zinsen anfallen. Wobei dies auch unter dem Aspekt des Finanzstrafrechts genauer anschauen müsste, woher eine Nachzahlung kommt!

Ihre Steuerberaterin Birgit Pecher (BP Steuerberatung Wien22 e.U.)

Offene Stellen

Gesucht: (Bilanz-)Buchhalter und kollegiale Steuerberater-Zusammenarbeit für einzelne Fachfragen

Bilanzbuchhalter: ich suche eine engagierte langfristige Unterstützung im Ausmaß von ca. 10 Stunden pro Monat - nur mit IGEL-Kenntnissen!!! Vor allem für den Zeitraum Jänner bis Mai mit fixer planbarer Zeiteinteilung für Abschlussarbeiten!

Steuerberater: ich suche Kollegen, welche mir mit Rat & Tipps, v.a. iZm GmbHs bei Fachfragen zur Seite stehen können.

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