Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Mag.(FH) Birgit Pecher (BP)
Steuerberatung Wien22 e.U.

Ihre persönliche Unterstützung in allen Steuerfragen:
denn der Mensch hinter den Zahlen zählt!

Birgit Pecher: Steuerberaterin in Wien 22, Kagran und Umgebung

Covid-19

  • Achtung: persönliche Termine mit mir aktuell NUR mit Mund-Nasen-Schutz (Maske! KEIN Visier)
  • Hände desinfizieren (steht bereit)
  • statt Händeschütteln: ein noch freundlicheres Lächeln als sonst :)
  • Es wird (auch im Winter) gelüftet werden während der Besprechung:
    • da bei mir das Ausziehen der Straßenschuhe notwendig ist, kann ich gerne Hausschuhe anbieten oder selbst welche/dicke Socken mitnehmen!
  • Gegebenfalls kann zusätzlich eine Plexiglas-Trennwand aufgestellt werden!
  • Sollten Sie mit Begleitung (zweiter Erwachsener/Kinder) kommen: bitte VORAB mit mir abklären!
  • Bei Husten/Schnupfen oder (leichtem) Fieber bitte absagen!
  • benutzte Taschentücher bitte in dem großen schwarzen Mistkübel im Vorgarten entsorgen (neben Gehsteig; das vor der Eingangstüre ist ein Briefkasten - kein Mistkübel ;)) ODER im WC runterspülen!

 

  • Für aktuelle steuerliche Informationen, Förderungen, Verordnungen etc: siehe Newsletter

 

 

  • nachfolgend Auszüge aus den Postern/Unterlagen der AUVA zu Hygiene- und Verhaltensregeln bzw. das richtige Tragen der MNS:
  • Hygiene
  • MNS

Ihre Steuerberaterin in Wien 22, Birgit Pecher

Steuer Tipps für August

Termin: Steuer Vorauszahlung

15.8. Fälligkeit der Einkommensteuer- und Körperschafsteuervorauszahlung (ein Viertel vom Jahresbetrag der Vorauszahlungen).

Ratenzahlung / Stundung

Wenn Sie diese nicht mittels Einmalzahlung begleichen können, müssen Sie rechtzeitig (d.h. spätestens am Fälligkeitstag) ein Ansuchen auf Zahlungserleichterung (Ratenzahlung oder Stundung) beim Finanzamt einreichen! Ich helfe Ihnen gerne dabei!

Zu hoch eingestuft?

Ab dem Veranlagungsjahr 2014 müssen Verluste aus den letzten 3 Jahren bei Einkommensteuerpflichtigen (nicht GmbHs, da Körperschaftssteuerpflicht, hier bleibt die 75%-Grenze aufrecht!) - anstatt wie bisher mit 75% - mit 100% gegenverrechnet werden! Daher kann es unter Umständen zu einer geringeren Einkommensteuervorauszahlung für das jeweilige Jahr führen, als ursprünglich an Vorauszahlungen für dieses Jahr vom Finanzamt festgesetzt wurde! Anpassungen für das aktuelle Jahr können nur bis 30.9. beantragt werden! Sonst muss man stunden oder vorauszahlen und mit einer Gutschrift bis zur Veranlagung der Erklärung warten.

Falls Sie der Meinung sind, zu hoch eingestuft zu sein: gerne erstellen wir gemeinsam eine Prognose für heuer und passen die Vorauszahlungen an die geplanten Gewinne an.

Ihre Steuerberaterin Birgit Pecher (BP Steuerberatung Wien22 e.U.)

Offene Stellen

Gesucht: (Bilanz-)Buchhalter und kollegiale Steuerberater-Zusammenarbeit für einzelne Fachfragen

Bilanzbuchhalter: ich suche eine engagierte langfristige Unterstützung im Ausmaß von ca. 10 Stunden pro Monat - nur mit IGEL-Kenntnissen!!! Vor allem für den Zeitraum Jänner bis Mai mit fixer planbarer Zeiteinteilung für Abschlussarbeiten!

Steuerberater: ich suche Kollegen, welche mir mit Rat & Tipps, v.a. iZm GmbHs bei Fachfragen zur Seite stehen können.

Interesse?
Hier finden Sie genauere Infos...